Adoption in Mali

Viele Paare wünschen sich die Adoption eines Kindes und es ist unumstritten eine gute Möglichkeit für das Kind, seine Persönlichkeit in einer liebe- und verständnisvollen Familie zu entfalten.

Jedes Kind hat zuerst das Recht in seiner Ursprungsfamilie aufzuwachsen. Ist dies trotz unterstützender staatlicher Maßnahmen nicht möglich, wird nach einer geeigneten Pflege- oder Adoptivfamilie gesucht. In den letzten Jahren ist die Zahl der inländischen Adoptionen ständig gesunken, weshalb sich die Adoptionsbewerber verstärkt um die Annahme von Kindern aus dem Ausland bemühen. Für diese Internationalen Adoptionen ist das "Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (sog. Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993) maßgebend.

Deutschland hat das Abkommen am 01.03.2002 ratifiziert. Mali hat das Abkommen am 01.09.2006 ratifiziert. Die Behörden des Heimatstaates klären, ob die internationale Adoption dem Kind in seiner persönlichen Situation geeignete Lebensperspektiven eröffnet. Die Vermittlung eines Kindes zur Adoption ins Ausland ist die letzte mögliche Maßnahme, wenn das Kind in seiner Ursprungsfamilie nicht verbleiben kann, oder eine geeignete Adoptiv- oder Pflegefamilie im Heimatland nicht zu finden ist.

Adoptionsvermittlung

Eine Fachstelle für Internationale Adoptionen kann nur dann Adoptionen vermitteln, wenn sie durch das zuständige Landesjugendamt geprüft und staatlich anerkannt wurde. Die Fachstelle für Internationale Adoption hat die staatliche Zulassung durch das bayerische Landesjugendamt am 13.03.2006 erhalten.

Seit dem 22. August 2008 besteht die Zulassung vom Bayerischen Landesjugendamt München für die Vermittlung von Kindern aus der Republik Mali.

Adoptionsverfahren

Das weitere Verfahren gliedert sich in drei Phasen auf:

 

Phase I

Information / Beratung / Vorbereitung

Es findet ein persönliches Informationsgespräch mit einer sozialpädagogischen Fachkraft in Augsburg statt. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und bietet einen ersten Eindruck im Hinblick auf die Bedingungen der Adoptionsverfahren. Inhalte des Gesprächs sind konkrete Informationen zum Verfahren im In- und Ausland mit Erläuterungen zu den Formularen und einem Kostenüberblick

Die Kosten für das Informationsgespräch betragen 100,- Euro pro Bewerberpaar.

Haben sich die Bewerber nach der Phase I entschlossen, über Eltern für Afrika e.V. ein Kind adoptieren zu wollen, sind zur fundierten Eignungsfeststellung weitere Gespräche erforderlich, die in Phase II stattfinden.

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Phase II

Sozialpädagogische Bewertung

Wir empfehlen grundlegend, die Eignungsfeststellung durch die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle durchführen zu lassen, um eine Nachbetreuung und Anbindung sicher zu stellen. Nachdem der Sozialbericht vorliegt, finden zusätzliche Gespräche in der Fachstelle statt.

In diesem Zeitraum der Überprüfung bei Eltern für Afrika e.V. ist die Teilnahme beider Bewerber an einem eintägigen Vorbereitungsseminar bei EfA verbindlich, ebenfalls die Teilnahme an einem Säuglingspflege.- oder Elternvorbereitungskurs. Die Termine des Vorbereitungskurses finden Sie unter „Aktuell“. Die Kosten dafür betragen 100.- € pro Teilnehmer.

Die letzte Verantwortung für die Annahme einer Bewerbung und Vermittlung eines Kindes liegt bei Eltern für Afrika e.V. Wir prüfen vor allem die besondere Eignung der Bewerber für die Annahme eines afrikanischen Kindes.

Unsere positive Stellungnahme in Verbindung mit dem Sozialbericht legen wir dem Landesjugendamt und der örtlich zuständigen Vermittlungsstelle zur Prüfung vor. Liegen auch von Seiten der einbezogenen Behörden keine Bedenken gegen die Annahme eines Kindes durch die Bewerber vor, können Sie grundlegend mit der Vermittlung eines Kindes rechnen.

Bei einer Entscheidung der Adoptionsbewerber, den Sozialbericht in der Fachstelle erstellen zu lassen, finden mindestens vier weitere Gespräche, davon ein Hausbesuch und wenn möglich ein Gespräch im Beisein einer weiteren Fachkraft statt. Auch hier arbeitet Eltern für Afrika e.V. eng mit den örtlich zuständigen Jugendämtern zusammen. Am Ende der Phase II wird die Eignung der Bewerber in einem Gremium von mindestens 3 Fachkräften bewertet und der Sozialbericht verfasst. Die Erstellung des Sozialberichts durch Eltern für Afrika e.V. kostet 1550 €.

Die Wartezeit bis zur Vermittlung hängt individuell vom Kinderprofil der Bewerber und von den aktuell in den Kinderheimen in Bamako nach Eltern suchenden Kindern ab.

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Phase III

Durchführung der Adoption

Die Unterlagen der Adoptionsbewerber werden durch unsere Fachstelle nach Bamako / Mali geschickt und liegen dort der zentralen Stelle für Adoption vor. Die Entscheidung, welche Eltern für das jeweilige Kind die besten Voraussetzungen mitbringen, wird dort getroffen. Wir als Fachstelle erhalten den offiziellen Kindervorschlag aus Mali und leiten diesen nach Prüfung an die jeweiligen Landesjugendämter und Adoptionsvermittlungsstellen zur Prüfung weiter. Nach jeweiliger Zustimmung werden die Bewerber über den Kindervorschlag informiert.

Haben die Bewerber den Vorschlag angenommen, ist ein kurzer Aufenthalt in Bamako notwendig. Ziel dieses Aufenthaltes ist ausschließlich, das Kind zu sehen und etwas kennen zu lernen (im Spiel zu beobachten), um am darauf folgenden Tag die Adoptionsannahme zu unterschreiben.

Die Bewerber fliegen zurück nach Deutschland (oder halten sich auf eigenen Wunsch in Mali auf, ohne das Kind weiterhin zu sehen).

Der Gerichtstermin findet kurzfristig statt, bei dem eine Anwältin – nach geltendem malischen Recht – das Kind stellvertretend für die Bewerber adoptiert.

Die Bewerber, die sich während der Gerichtsverhandlung in Deutschland befinden, müssen nach dem Gerichtsentscheid als Adoptiveltern erneut nach Mali reisen.

Je nach Alter des Kindes findet dann eine intensive Anbahnungsphase zwischen Kind und Eltern statt (zwischen 2-5 Tagen). Nach diesem Zeitraum können die Eltern ihr Kind zu sich nehmen.

Nach der erfolgten Adoption im Herkunftsland ist die Umwandlung und Anerkennung der Adoption in Deutschland zu beantragen. Mit diesem letzten juristischen Schritt erhält das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft.

Nach der Adoption sind jährlich Entwicklungsberichte bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu erstellen, die von unserer Fachstelle mit einer sozialpädagogischen Stellungnahme an die zentrale Stelle in Bamako / Mali weitergeleitet werden.

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© Eltern für Afrika e.V.
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